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Internationale Regelungen zur Managervergütung

In Großbritannien sind Banken, nach dem im Dezember 2009 vom britischen Finanzminister vorgestellten Etat, bei Bonuszahlungen über 25.000 Pfund verpflichtet, eine 50-prozentige einmalige Sondersteuer an den Staat abzuführen. Die Abgabe gilt für alle Banken, Bausparkassen und die Großbritannien-Sparten ausländischer Institute.

Auch in Frankreich werden Bonuszahlungen von Banken ab einem Betrag von 27.500 Euro vorübergehend mit 50 Prozent besteuert.

In den USA wurde im Februar 2009 eine Gehaltsobergrenze von jährlich 500.000 US-Dollar für Topmanager von Unternehmen, die Hilfen der Regierung in Anspruch nehmen, festgelegt. Auch dürfen aktienkursabhängige Gehaltsbestandteile sowie Dividenden so lange nicht eingelöst werden, bis das Unternehmen etwaige Staatshilfen inklusive Zinsen zurückgezahlt hat. Im März 2009 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus auch eine Strafsteuer von 90 % für Bonuszahlungen an Angestellte, die über ein Familienjahreseinkommen von mindestens 250.000 Dollar verfügen und deren Firmen mindestens fünf Milliarden Dollar aus dem staatlichen Rettungsfonds erhalten haben.

Weitere Maßnahmen zur Regulierung der Managervergütung wurden im Januar 2010 von US-Präsidenten Obama angekündigt. In einem Gesetzesentwurf soll in einer Klausel festgelegt werden, dass die US-Steuerzahler ihre Hilfen für die angeschlagenen Kreditinstitute vollständig zurückerhalten. Daneben soll die Gehaltsobergrenze, die bislang nur für Spitzenmanager in Instituten galt, die eine staatliche Unterstützung erhalten haben, auch auf weitere Bankangestellte mit hoher Vergütung ausgedehnt werden.