Managervergütung in Banken und Versicherungen
Vergütungssysteme in Finanzinstituten, die auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtet sind, gelten als einer der Auslöser der globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. Um solchen Fehlentwicklungen zukünftig besser entgegenzuwirken, wurden sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene zahlreiche Maßnahmen bereits verabschiedet oder sollen bald verabschiedet werden.
Zu diesem Zweck fand im September 2009 in Pittsburgh das Gipfeltreffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) statt. In ihrem Abschlussdokument schlossen sich die Staaten den Vorschlägen für Vergütungsregelungen an, die das Financial Stability Boards (FSB) im Vorfeld des Gipfeltreffens veröffentlicht hatte.
In Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch zwei im Dezember 2009 veröffentlichte Rundschreiben (Rundschreiben 22/2009 (BA) - Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Rundschreiben 23/2009 (VA) Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich) die Vorschläge des Financial Stability Board und damit auch des G 20-Gipfels von Pittsburgh umgesetzt. Die gesetzliche Umsetzung soll durch das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen und die dazugehörigen Rechtsverordnungen erfolgen.
Bereits seit Oktober 2008 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise staatliche Hilfen in Anspruch genommen haben, die Verpflichtung, die monetäre Vergütung der Organe in Deutschland auf jährlich 500.000 € zu begrenzen. Diese Verpflichtung beruht auf den Auflagen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), der auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung - FMStFV) gegründet wurde.
Auch international sind verschiedene Initiativen zur Regelung der Vergütung bei Banken geplant oder wurden bereits umgesetzt. Während in Großbritannien und Frankreich eine Sondersteuer auf Bonuszahlungen Ende 2009 eingeführt wurde, fand eine entsprechende Initiative in der Schweiz keine Zustimmung. Die Europäische Kommision hat durch die Herausgabe des Grünbuchs "Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik" eine öffentliche Konsultation zu verschiedenen Themen der Corporate Governance eingeleitet - unter anderem auch zu Vergütungsregelungen auf Geminschaftebene.