Aufsichtsratsgremien in öffentlichen Unternehmen
Für die Effizienzprüfung von Aufsichtsgremien in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung gelten einige Besonderheiten. Denn dort sind über die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben hinaus auch die kommunalen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, namentlich das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), aber auch die besondere Stellung der kommunalen Vertreter zu berücksichtigen. Zudem ist festzustellen, dass Evaluierungsprozesse im Bereich der öffentlichen Hand häufig so kostengünstig wie möglich, aber gleichfalls effektiv durchgeführt werden müssen.
Das ACI hat schon 2004/2005 in Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg eine Modell-Scorecard für Aufsichtsräte bzw. Finanz- und Prüfungsausschüsse von Unternehmen der öffentlichen Hand entwickelt. Diese kann nicht nur individuell für ausgewählte Unternehmen, sondern in einer flächendeckenden Aktion für alle Unternehmen einer Gebietskörperschaft zur Auswertung eingesetzt werden. Die Scorecard ermöglicht der Gebietskörperschaft nicht nur eine kostengünstige Evaluierung. Vielmehr erhält die Beteiligungsverwaltung damit einen Überblick über die gesamte, von den entsandten Vertretern und in den Gremien geleisteten Überwachungsarbeit sowie über ein eventuell bestehendes Verbesserungspotenzial.
Zur Verbesserung einer Unterstützung für Beteiligungsmanagements und für Aufsichtsräte in Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung hat KPMG das Institut für den öffentlichen Sektor e.V. gegründet.