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Effizienzprüfung

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Effizienzprüfung in Prüfungsausschüssen (Audit Committees)

Im Fokus einer Effizienzprüfung nach Tz. 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex steht der Aufsichtsrat als Gesamtorgan. Aber auch seine Ausschüsse sowie das individuelle Aufsichtsratsmitglied dürfen bei einer Prüfung der Effizienz und Effektivität der Aufsichtsratsarbeit nicht ausgespart werden. Denn je mehr Überwachungsarbeit in die Ausschüsse verlagert wird, umso entscheidender ist deren Effizienz auch für das gesamte Plenum.

Eine besondere Stellung nimmt hierbei der Prüfungsausschuss (das sogenannte Audit Committee) ein. Auch dies zeigt der Deutsche Corporate Governance Kodex an verschiedenen Stellen. Der Prüfungsausschuss übernimmt zumeist die vorbereitenden Aufgaben zur Überwachung der Rechnungslegung, der internen Kontrollsysteme und des Abschlussprüfers. Seine Bedeutung bei der Unternehmensüberwachung wird mit Umsetzung der 8. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Abschlussprüferrichtlinie) steigen. Das Audit Committee ist damit eine zentrale Komponente in der Binnenorganisation eines Aufsichtsrats. Die Qualität der vorbereitenden Tätigkeit wirkt sich unmittelbar auf die Überwachungsarbeit im Gesamtaufsichtsrat aus. Eine separate Ausschuss-Effizienzprüfung über die Ausschussaufgaben und Ausschussorganisation, über die Auswahl und Qualifikation der Ausschussmitglieder, über den Sitzungsablauf und über die Kommunikation mit dem Gesamtaufsichtsrat ermöglicht dem Aufsichtsratsvorsitzenden, zielgenau Schwachpunkte zu erkennen und an verbesserungswürdigen Stellen nachzusteuern.