Auf einen Blick: Die neue Vorstandsvergütung
Die durch Vergütungssysteme erzeugten Anreize für Vorstandsmitglieder waren laut Gesetzgeber mitursächlich für die Finanz- und Wirtschaftskrise. Als Reaktion darauf verabschiedete der Bundestag bereits am 18. Juli 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung - VorstAG (BR-Drucks. 592/09). Das Gesetz ist am 5. August 2009 in Kraft getreten (BGBl. I 2009 S. 2509-2511).
Wesentliche Regelungen des VorstAG befassen sich mit der Ausgestaltung der Vergütung, den Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats, der Kontrolle der Vergütung durch Aktionäre und Öffentlichkeit sowie dem Wechsel des Vorstands in den Aufsichtsrat.
KPMG's Audit Committee bietet Ihnen in der Sonderpublikation "Auf einen Blick: Die neue Vorstandsvergütung" einen Überblick und zeigt die Regelungen des VorstAG auf, die bei der Gestaltung neuer sowie der Anpassung bestehender Vergütungssysteme beachtet werden müssen. Zudem informieren wir Sie in unserem Knowledge-Center über weitere Entwicklungen in Bezug auf die Vorstandsvergütung.