Quarterly III/2008
Der Prognosebericht im Blick des Aufsichtsrates
Die Turbulenzen an den Finanzmärkten und die konjunkturelle Ungewissheit stellen besondere Anforderungen an Inhalt und Formulierung des „Prognoseberichts" - diesem ist das Schwerpunktthema dieser Ausgabe gewidmet. Es ist originäre Aufgabe des Vorstands, im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit den wesentlichen Chancen und Risiken für die nächsten beiden Geschäftsjahre zu erläutern. Der Aufsichtsrat ist gesetzlich gehalten, die Aussagen des Prognoseberichts zu prüfen. Am Kapitalmarkt hat die Qualität der Prognose erheblichen Einfluss auf den Aktienkurs und auf den finanziellen Rückhalt eines Unternehmens, so dass sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Schlüssigkeit der Erläuterungen auseinandersetzen sollte, auch wenn der Lagebericht nicht Teil des festzustellenden Jahresabschlusses ist.
Es freut uns besonders, dass wir die Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates, Frau Liesel Knorr, gewinnen konnten, im Gastkommentar zum Prognosebericht Stellung zu beziehen. Eng verknüpft mit der Prognosethematik hatte das DRSC mit dem Standard zur Risikoberichterstattung (DRS 5) unter Frau Knorrs Ägide weltweit eine Vorreiterrolle übernommen.
Im Fokus dieser Ausgabe des Audit Committee Quarterly stehen des Weiteren das sensible Thema „Vertraulichkeit im Aufsichtsrat" sowie Überlegungen zum Verhältnis von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.
Die Corporate Governance News berichten unter anderem über die neuen gesetzlichen Entwicklungen in Deutschland, wie MoMiG, Risikobegrenzungsgesetz und die aktuellen Vorstellungen der Parteien zur Begrenzung von Managergehältern, greifen jedoch auch europaweite Themen auf, wie den Fortschritt auf dem Weg zur Europäischen Privatgesellschaft und die Frauenquote im Aufsichtsrat.
Das Financial Reporting Update informiert über Verbesserungen bei acht Standards des IASB, die zum Großteil ab dem Geschäftsjahr 2010 zur Anwendung kommen sollen. Einen Lichtblick bietet der Entwurf zur Vereinfachung der Berechnung des „Ergebnisses je Aktie" in IAS 33, der zugleich die Unterschiede zu den US-GAAP beseitigen soll. Durch zwei Interpretationen sind zudem Bilanzierungsfragen zur Veräußerung bestimmter Immobilien (IFRIC 15) und zur Absicherung bestimmter Fremdwährungsrisiken (IFRIC 16) geklärt worden
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