IFRS in der EU
Relevanz
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EG) 1606/2002 alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen.
Die IFRS werden vom International Accounting Standards Board (IASB) mit dem Ziel verabschiedet, die Rechnungslegung weltweit zu vereinheitlichen. Die vom IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen sind in der EU jedoch erst dann anzuwenden, wenn sie jeweils im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens von der EU übernommen worden sind. Die EU-Kommission wird hierbei von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beraten, die der Kommission Beschlussempfehlungen gibt. Danach wird die Beschlussempfehlung dem Accounting Regulatory Committee (ARC) vorgelegt. Dieses Gremium fällt einen Beschluss zum Übernahmeentwurf, der dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister sowie dem EU-Parlament zur Entscheidung vorgelegt wird. Rechtskräftig wird die Übernahme dann durch Bekanntmachung der entsprechenden EU-Verordnung im EU-Amtsblatt.
Gemäß § 315a HGB sind Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, von der Pflicht, einen HGB-Konzernabschluss aufzustellen, befreit. Es sind allerdings über die von den IFRS verlangten Anhangangaben hinaus bestimmte Anhangangaben nach §§ 313 und 314 HGB (z.B. zu den Bezügen der Organmitglieder) zu machen sowie ein Konzernlagebericht gem. § 315 HGB aufzustellen.
Aktuelle Entwicklungen
Das IASB plant auch für 2011 die Veröffentlichung verschiedener neuer Standards, Entwürfe bzw. Diskussionspapiere, u.a. zur Konsolidierung, der Bilanzierung von Schulden, der Abbildung von Leasing sowie der Umsatzrealisierung. Den aktuellen Arbeitsplan des IASB finden sie hier.
Einen Überblick über den Stand der Endorsement-Verfahren finden Sie in unserem Financial Reporting Update - Frühjahr 2011, S. 36 ff.
Eine Übersicht der Standards und Interpretationen, die in Geschäftsjahren, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, erstmalig verpflichtend anzuwenden sind, finden Sie ebenfalls in unserem Financial Reporting Update - Frühjahr 2011, S. 34f.
Über die Verlautbarungen des IASB hinaus gibt das DRSC Anwendungshinweise zu den IFRS und zu Fragen, die vom IASB nicht eindeutig geregelt wurden, die aber eine hohe Relevanz für Abschlussersteller in Deutschland haben.
Weitere Informationen finden hierzu Sie auf der Homepage des DRSC.