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Enforcement

Relevanz
Das Bundesministerium der Justiz hat der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) gemäß § 342b Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufgabe übertragen, Jahres- und Konzernabschlüsse, einschließlich der jeweiligen Lageberichte, sowie die verkürzten Halbjahresabschlüsse und die dazugehörigen Zwischenlageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, hinsichtlich der Einhaltung von Rechnungslegungsgrundsätzen zu prüfen.

Die Prüfungen durch die DPR erfolgen überwiegend ohne besonderen Anlass als stichprobenartige Prüfung. Darüber hinaus werden anlassbezogene Prüfungen und auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt, in beiden Fälle Fällen jeweils dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. 

Auf einer zweiten Stufe findet eine Prüfung durch die BaFin dann statt, wenn (1.) die DPR ihr berichtet, dass ein Unternehmen seine Mitwirkung bei der Prüfung verweigert oder mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden ist oder (2.) erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses der DPR oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung durch die Prüfstelle bestehen.

Erfolgt im Rahmen der Prüfung eine Fehlerfeststellung, muss diese aufgrund einer Anordnung durch die BaFin vom Unternehmen veröffentlicht werden.

Weitere Informationen zum Enforcement-Verfahren finden Sie in unserem Quarterly I/2009, S. 37, Financial Reporting Update 2008, S. 28 f., Financial Reporting Update 2009, S. 15 f. und Financial Reporting Update - Frühjahr 2011, S. 4ff.

Aktuelle Entwicklungen
Die DPR veröffentlicht jährlich ihre Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsschwerpunkte 2011 betreffen die Prüfverfahren der DPR, die im Jahre 2011 durchgeführt werden. Einen Überblick über die Ergebnisse abgeschlossener Prüfverfahren kann man dem jährlichen Tätigkeitsbericht der DPR entnehmen.

Für Zweifelsfälle in konkreten Rechnungslegungsfragen hat die DPR darüber hinaus seit dem 1. Januar 2010 die Möglichkeit geschaffen, fallbezogene Voranfragen zu stellen.

International veröffentlicht die European Securities and Markets Authority (ESMA) regelmäßig Auszüge aus ihrer Falldatenbank mit Enforcement-Entscheidungen, die von nationalen Enforcement-Gremien verabschiedet wurden. Die Datenbank enthält allerdings keine Fälle aus deutschen Verfahren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ESMA.