Enforcement
Relevanz
Das Bundesministerium der Justiz hat der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) gemäß § 342b Abs. 1 Satz 1 HGB die Aufgabe übertragen, Jahresabschlüsse, Zwischenabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie die jeweiligen Lageberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, hinsichtlich der Einhaltung von Rechnungslegungsgrundsätzen zu prüfen.
Die Prüfungen erfolgen überwiegend ohne besonderen Anlass als stichprobenartige Prüfung. Darüber hinaus werden Prüfungen aufgrund konkreter Anhaltspunkte und auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt.
Erfolgt im Rahmen der Prüfung eine Fehlerfeststellung, muss diese aufgrund einer Anordnung durch die BaFin vom Unternehmen veröffentlicht werden.
Weitere Informationen zum Enforcement-Verfahren finden Sie in unserem Quarterly I/2009, S. 37, Financial Reporting Update 2008, S. 28 f. und Financial Reporting Update 2009, S. 15 f.
Aktuelle Entwicklungen
Die DPR veröffentlicht jährlich ihre Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsschwerpunkte 2010 betreffen die Prüfverfahren der DPR, die im Jahre 2010 durchgeführt werden. Einen Überblick über die Ergebnisse abgeschlossener Prüfverfahren kann man dem jährlichen Tätigkeitsbericht der DPR entnehmen. Über den Tätigkeitsbericht 2008 haben wir in unserem Financial Reporting Update 2008, S. 28ff. ausführlich berichtet.
Für Zweifelsfälle in konkreten Rechnungslegungsfragen hat die DPR darüber hinaus seit dem 1. Januar 2010 die Möglichkeit geschaffen, fallbezogene Voranfragen zu stellen.
International veröffentlicht das Committee of European Securities Regulators (CESR) regelmäßig Auszüge aus seiner Falldatenbank mit Enforcement-Entscheidungen, die von nationalen Enforcement-Gremien verabschiedet wurden. Die Datenbank enthält allerdings keine Fälle aus deutschen Verfahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CESR.