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Rechnungslegung nach HGB

Relevanz
Die Rechnungslegung nach HGB ist Grundlage für die Erstellung von Einzelabschlüssen aller buchführungspflichtigen Gesellschaften in Deutschland (§§ 238-289 HGB). Darüber hinaus ist hier die Konzernrechnungslegung für Unternehmen geregelt, die ihren Konzernabschluss nicht nach IFRS aufstellen (§§ 290-315 HGB).

Neben den gesetzlichen Vorschriften werden vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) die Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) herausgegeben. Diesen kommt bei Veröffentlichung durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für die Konzernrechnungslegung gem. § 342 Abs. 2 HGB die Vermutung zu, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu sein.

Auch der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt zu Rechungslegungsfragen Stellungnahmen (RS HFA) ab, die für den Wirtschaftsprüfer die Auffassung des Berufsstandes darstellen und für ihn grundsätzlich bindend sind.

Weitere Informationen zu den Verlautbarungen des HFA finden Sie auf der Homepage des IDW.

Aktuelle Entwicklungen
Im Fokus der HGB-Rechnungslegung stehen aktuell die Änderungen aufgrund des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Mit dem BilMoG wurde das deutsche Bilanzrecht umfassend reformiert, sodass alle Unternehmen, die Abschlüsse nach HGB erstellen, von seinen Auswirkungen betroffen sind.

Zur Anpassung an die neue Gesetzeslage werden derzeit sowohl die DRS als auch die vom IDW herausgegebenen Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA umfassend überarbeitet.