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Knowledge Center > Financial Reporting > Rechnungslegung nach HGB > Deutsche Rechnungslegungsstandards  
Deutsche Rechnungslegungsstandards

Relevanz
Das Bundesministerium der Justiz hat dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) gemäß § 342 Abs. 1 HGB u.a. die Aufgabe übertragen, Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS) für die Konzernrechnungslegung zu entwickeln. Nach Verabschiedung eines neuen/geänderten DRS durch den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) werden diese vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht. Sie tragen hiernach gem. § 342 Abs. 2 HGB die Vermutung in sich, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu sein.

Aktuelle Entwicklungen

  • Derzeit ist ein neuer Standard zur Lageberichterstattung geplant. Die Veröffentlichung wird für das dritte Quartal 2011 erwartet.
  • Die durch das BilMoG eingeführten Änderungen im Bereich des Konzernabschlusses führten zur Veröffentlichung des „DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises" am 29. Dezember 2010.
  • Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) machte eine Überarbeitung des „DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder" erforderlich. Der überarbeitete Standard ist seit 13. Oktober 2010 erhältlich.
  • Am 8. Juni 2010 wurde „DRS 18 Latente Steuern" veröffentlicht. Dieser ersetzt aufgrund der umfassenden Änderung der gesetzlichen Regelungen zu latenten Steuern durch das BilMoG den bisherigen „DRS 10 Latente Steuern".

Der DSR hat mit den Änderungsstandards „DRÄS 4 zu Anpassungen in den Standards nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)" und „DRÄS 5 zur Lageberichterstattung", die das Bundesministerium der Justiz am 18. Februar 2010 bekannt gemacht hat, die bestehenden DRS an die durch das BilMoG geänderte Rechtslage angepasst. „DRS 11 Berichterstattung über Beziehungen zu nahe stehenden Personen" und „DRS 14 Währungsumrechnung" wurden vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen aufgehoben. „DRS 12 Immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens" wurde zu einer umfassenden Überarbeitung vorübergehend aufgehoben. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DRSC.