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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > Deutscher Corporate Governance Kodex > Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, Mai/Juli 2010  
Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, Mai/Juli 2010

Regierungskommission beschließt Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Auf ihrer Plenarsitzung am 26. Mai 2010 beschloss die Kommission die Aufnahme neuer Empfehlungen, durch die insbesondere der Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten erhöht und die Professionalität des Aufsichtsrats insgesamt verbessert werden sollen. Die Neufassung des Kodex wurde am 2. Juli 2010 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Mehr Vielfalt in Aufsichtsräten durch Frauen und internationale Experten

Die bisherige Diversity-Empfehlung für deutsche Aufsichtsräte in Tz. 5.4.1 des DCGK wurde von der Kodex-Kommission dahingehend konkretisiert, dass der Aufsichtsrat künftig konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen soll. Diese sollen - unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insbesondere zu einer angemessenen Beteiligung von Frauen und zu einer, für den Einzelfall angemessenen, größeren Internationalität des Aufsichtsrats führen. Der Kodex empfiehlt dabei auch, dass diese Ziele in den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien berücksichtigt werden. Zudem sollen Unternehmen künftig im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts über die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und den Stand ihrer Umsetzung berichten (vgl. Tz. 5.4.1. Abs. 3).

Angemessene Berücksichtigung von Frauen im Vorstand und  in Führungsfunktionen

Der Aufsichtsrat soll - nach der der nun konkretisierten Diversity-Empfehlung für Vorstände in Tz. 5.1.2 - im Rahmen seiner Personalkompetenz vor allem dafür Sorge tragen, dass Frauen bei der Zusammensetzung des Vorstands angemessen berücksichtigt werden. Daneben soll auch der Vorstand auf Vielfalt achten und bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung von Frauen anstreben (Tz. 4.1.5).

Weitere Professionalisierung der Aufsichtsräte

Nach der neu formulierten Empfehlung in Tz. 5.4.1 Abs. 1 ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.
Bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden (Tz. 5.4.1. Abs. 4).

Anzahl der Aufsichtsratsmandate

Die Kommission hat auch die Empfehlung in Tz. 5.4.5 erweitert. So sollen Vorstände börsennotierter Gesellschaften künftig nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Unternehmen oder in Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen an ihre Mitglieder stellen, wahrnehmen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 steht hier zum Download bereit.

Die Pressemitteilung der Kommission vom 27. Mai 2010 steht zum Download hier bereit.