Home Home
HomeHot TopicsServicesPublikationenVeranstaltungenKnowledge CenterLinks
SUCHEKONTAKTCOUNTRY SELECTOR

Überblick
Corporate Governance
Financial Reporting
Themenarchiv

Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > Deutscher Corporate Governance Kodex > Kodex Kommission legt Arbeitsschwerpunkte für 2010 fest, Februar 2010  
Kodex Kommission legt Arbeitsschwerpunkte für 2010 fest, Februar 2010

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Wintersitzung im Februar 2010 die Arbeitsschwerpunkte für das laufende Jahr festgelegt. Dabei fokussiert sie sich auf Bereiche, die die Aufsichtstätigkeit in Unternehmen verbessern sollen. Sie hat sich für folgende Schwerpunkte entschieden:
  • Konkretisierung der Empfehlungen für mehr Frauen und internationale Experten in Aufsichtsräten,
  • Vorbeugung von Interessenkonflikten in Aufsichtsräten,
  • Professionalisierung von Aufsichtsräten durch Fort- und Weiterbildung,
  • Erster Corporate Governance Bericht an die Bundesregierung im Herbst 2010.

Geplante Änderung von Tz. 5.4.1 Vielfalt (Diversity)

Zur Umsetzung des Ziels, den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern in deutschen Aufsichtsräten nachhaltig zu erhöhen, plant die Kommission die bisherige Empfehlung in Tz. 5.4.1 des DCGK dahingehend zu erweitern, dass insbesondere Aufsichtsräte von Unternehmen des DAX-30 und MDAX künftig ihre Planung für eine - den Gegebenheiten des Unternehmens angemessene - Vertretung dieser beiden Gruppen in ihren Aufsichtsräten darlegen sollen. In der Entsprechenserklärung zum DCGK soll dann über die entsprechende Planung, verbunden mit einem Zeitplan und deren Umsetzung, berichtet werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten und Professionalisierung

Während zum zweiten Schwerpunkt, also den Möglichkeiten Interessenskonflikten in Aufsichtsräten vorzubeugen, noch keine Einzelheiten bekannt gegeben wurden, hat die Kommission zum Thema Qualifizierung von Aufsichtsräten bereits ihre Ansicht dargelegt, dass eine allgemeine Erhöhung der Qualifikation von Aufsichtsräten erforderlich sei. In diesem Zusammenhang plant sie, über eine Kodexempfehlung zur Fort- und Weiterbildung zu beraten.

Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, die Weiterbildungsmaßnahmen sowohl für amtierende Aufsichtsratsmitglieder als auch für künftige Kandidaten und Kandidatinnen auszuweiten. Schulungen sollten diesen insbesondere Informationen zu rechtlichen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit, Konzernrechnungslegung und Risikocontrolling und Einblicke in die praktische Arbeitsweise eines Aufsichtsrats vermitteln. Zudem regt die Kommission an, dass die jeweiligen Unternehmen die Qualifizierungsmaßnahmen mit speziellen branchen- und unternehmensspezifischen Einführungsprogrammen abrunden.

Über die Arbeitsschwerpunkte der Kodex Kommission für 2010 haben wir auch in unserem Audit Committee Quarterly I/2010, S. 30 f. berichtet.
 





ARBEITSSCHWERPUNKTE 2010
zurück zu "DCGK"