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Beschlüsse des Gipfels der G20-Staaten in Pittsburgh, September 2009

Im Mittelpunkt des Gipfeltreffens der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) in Pittsburgh am 24. und 25. September 2009 stand die Diskussion über regulatorische Missstände, die als Triebfedern der Krise ausgemacht worden waren und das Bestreben nach ihrer Beseitigung. Neben Initiativen im Bereich der Eigenkapitalstandards der Finanzinstitute und des Derivate-Marktes wurden auch die Anforderungen an Vergütungssysteme beraten.  

Die G20-Staaten haben sich in ihrem Abschlussdokument den Prinzipien für solide Vergütungspraktiken („Principles for Sound Compensations Practices") und den hierauf aufbauenden konkreten Standards für solide Vergütungspraktiken („Principles for Sound Compensation Practices - Implementation Standards") des Financial Stability Boards (FSB) angeschlossen. Diese beinhalten u.a. Vergütungsregelungen für „Senior Executives" und andere Angestellte in Führungspositionen, die einen gewichtigen Einfluss auf die Risikolage eines Instituts haben. Außerdem wurde die Einigkeit erzielt, dass die Vergütungssysteme zukünftig der Finanzaufsicht unterliegen und in Wechselwirkung mit den Eigenkapitalregeln treten sollen.

Die Gewährung garantierter Bonizahlungen wurde prinzipiell ausgeschlossen. Eine explizite Höhenbegrenzung fand jedoch keine Mehrheit. 
 
Die Weiterentwicklung dieser globalen Standards verfolgt der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der im Oktober 2010 einen Bericht zur Methodik einer risiko- und leistungsgerechten Anpassung von Vergütungsregeln zur Konsultation veröffentlicht hat  („Range of Methodologies for Risk and Performance Alignement of Remuneration"). Kommentare zu dem Bericht konnten bis zum 31. Dezember 2010 übermittelt werden.

In Deutschland wurden die FSB-Prinzipien und -Standards durch das „Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen" vom 26. Juli 2010 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.