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Walker Report

Die britische Regierung hat im Februar 2009 Sir David Walker, den u.a. früheren Chairman von Morgan Stanley International, beauftragt, die Corporate Governance in der britischen Bankindustrie zu überprüfen und Empfehlungen zu ihrer Verbesserung zu verfassen. Im Juli 2009 wurde ein erstes Beratungspapier und am 27. November 2009 die finale Version des sogenannten "Review of corporate governance in UK banks and other financial industry entities" mit 39 Empfehlungen für börsennotierte Banken und andere Finanzinstitute (BOFI) formuliert, die in insgesamt fünf Themenbereiche unterteilt wurden. 

Zusammenfassend empfiehlt der Bericht folgende Regelungen:

Themenbereich 1: Größe des Board, Zusammensetzung und Qualifikation

Nicht-geschäftsführende Direktoren (NEDs) sollen im Board effektiv mitarbeiten können. Hierfür sollen sie sowohl an regelmäßigen, themenbezogenen Schulungen teilnehmen als auch eine individuelle Ausbildung und Weiterbildung erhalten. Für ihre Tätigkeit als NEDs im Board einer Großbank soll ein zeitlicher Aufwand von 30 bis 36 Tagen vorgeschrieben sein. Andere BOFIs sollen den erforderlichen Zeitaufwand intern regeln. Die Gesellschaft soll jedoch mit den Direktoren, die einen entsprechenden Zeitaufwand nicht leisten können bzw. sollen eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der das vorgesehene zeitliche Engagement definiert ist.

Auch die Financial Services Authority (FSA) soll im Rahmen einer laufenden Überwachung auf die Erfahrung und Qualifikationen der NEDs achten einschließlich des ihnen zur Verfügung stehenden Angebots an Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.


Themenbereich 2: Arbeitsweise des Board und Beurteilung der Arbeitsleistung

Der Vorsitzende des Board soll nicht weniger als zwei Drittel seiner Tätigkeit für die Geschäfte des Finanzinstituts aufbringen. Er ist verantwortlich für die Leitung des Board und soll dessen Effektivität sicherstellen. Der Board soll über einen Senior Independent Director (SID) verfügen und sich und seine Ausschüsse darüber hinaus alle zwei bis drei Jahre einer formalen und umfassenden Evaluierung durch externe Dritte unterziehen.


Themenbereich 3: Die Rolle von institutionellen Anteilseignern: Kommunikation und Engagement

Das Financial Reporting Council (FRC) sollte institutionelle Investoren und Fund Manager zur Einhaltung von Best Practice-Prinzipien ermutigen und deren Implementierung fördern. Das soll durch eine Aufteilung des derzeitigen Combined Code in einen "Corporate Governance Code" und einen sog.  "Stewardship Code" erreicht werden.
Fund Manager und andere Institutionen, die von der FSA zur Abwicklung von Investitionsgeschäften autorisiert sind, sollen auf ihrer Website oder in einer anderen zugänglichen Form erklären, dass sie sich zur Einhaltung des "Stewardship Code" verpflichten. Falls sie das nicht wünschen, sollen sie dies unter Angabe von Gründen und der Beschreibung eines Alternativkonzepts, das stattdessen eingehalten wird, ebenfalls auf ihrer Website erklären.
Institutionelle Investoren und Fund Manager sollen proaktiv nach Möglichkeiten zur Bündelung ihres Einflusses beim Investitionsempfänger suchen, um eine nachhaltige Unternehmensführung zu bewirken. Sie sollen ihre Abstimmungsrechte ausüben und ihre Abstimmungspolitik veröffentlichen.


Themenbereich 4: Risikoüberwachung

Der Board einer in FTSE 100 notierten Bank oder Lebensversicherung sollte einen Risikoausschuss einrichten, der den Board bezüglich des derzeitigen Geschäftsrisikos und der zukünftigen Risikostrategie überwacht und berät. Zur Unterstützung der Risikoüberwachung auf Boardebene sollte im Board auch ein Chief Risk Officer (CRO) vertreten sein. Dieser sollte sich am Risikomanagement beteiligen, den Prozess als oberste Ebene unternehmensweit überwachen und von den einzelnen Geschäftsbereichen vollständig unabhängig sein.


Themenbereich 5: Vergütung

Der Vergütungsausschuss sollte über ausreichendes Verständnis der Entlohnungs- und Beschäftigungspolitik des Unternehmens verfügen, um einen sachgerechten Vergütungsansatz für alle Beschäftigten implementieren zu können.  Dafür sollen unternehmensweite Parameter festgelegt werden. Die Anreizvergütung soll derart ausgestaltet sein, dass zumindest die Hälfte der variablen Vergütung in einem Geschäftsjahr in Form eines langfristigen Parameters festgelegt werden soll. Sie soll verzögert ausbezahlt werden und bei falschen Erklärungen und Fehlverhalten der Direktoren zurückgefordert werden können. Im Vergütungsbericht soll angegeben werden, wie viele der sog. "High end"-Mitarbeiter mehr als eine Mio. Pfund im Jahr verdienen. Vergütungsberater sollten sich zu einem speziell für die Leistungen der Vergütungsberatung erstellten "Remuneration consultants Code" bekennen.

Zahlreiche Empfehlungen des Walker - Review wurden bereits in dem am 1.12.2009 veröffentlichten Entwurf des "The UK Corporate Governance Code" (vorher "Combined Code") berücksichtigt; der Code soll auf Bilanzierungsperioden, die am oder nach dem 29.6.2010 beginnen, anwendbar sein.

Die 39 Empfehlungen des ursprünglichen Entwurfs finden Sie in Form einer nicht-offiziellen Übersetzung des Walker-Reports hier zum kostenlosen Download oder als Bildschirmansicht in deutscher Sprache.