Managervergütung
Die Finanzmarktkrise war der erneute Anstoß für Diskussionen zum Thema Managervergütung auf allen politischen Ebenen.
In Deutschland mündeten diese im Jahr 2009 auf Ebene des Bundes in das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie in die Änderungen des DCGK vom 29. Mai und 18. Juni 2009.
Bereits seit August 2005 wird die Offenlegung von Vorstandsgehältern durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsgehältern (VorstOG) geregelt. Dieses wird durch das VorstAG teilweise noch konkretisiert.
Auf Länderebene beschäftigten sich zwei Landesjustizministerkonferenzen mit dem Themenkreis Managervergütung. Sowohl in der Herbstkonferenz 2008 als auch in der Frühjahrskonferenz 2009 wurden auf Grundlage der Vorschläge einer Arbeitsgruppe Beschlüsse zur Managervergütung gefasst. Ein abschließender Entwurf zu konkreten Gesetzesänderungen wird noch für den Spätsommer 2009 erwartet. Nach der Pressemitteilung von Bayerns Justizministerin Beate Merk vom 24. Juni 2009 ist zu erwarten, dass die Vorschläge über das VorstAG hinausgehen werden.
Auf europäischer Ebene wurde schon seit dem Jahr 2004 ein Fokus auf die Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsführung gelegt. In Folge dessen hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften ausgesprochen.
Der Umsetzung dieser Empfehlung durch die Mitgliedstaaten widmete sich im Jahr 2007 eine Erhebung, die im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt wurde (siehe auch Quarterly IV/2008, S. 28 f.).