Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
Am 5. August ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) (BGBl. I 2009 S. 2509-2511) in Kraft getreten nachdem es bereits am 18. Juni 2009 vom Bundestag verabschiedet wurde (BR-Drucks. 592/09). Zuvor war der erste Entwurf des Gesetzes am 18. März 2009 in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 16/12278) und von diesem an den Rechtsausschuss überwiesen worden, der schließlich am 17. Juni 2009 seine Beschlussempfehlung und den dazugehörigen Bericht abgab (BT-Drucks. 16/13433).
Wesentliche Regelungen des VorstAG:
- Der Aufsichtsrat kann nur noch als Plenum über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder entscheiden.
- Für alle Aktiengesellschaften werden die Beurteilungskriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung konkretisiert; die Aufsichtsratsmitglieder werden zur Haftung herangezogen, wenn sie trotzdem eine „unangemessene" Vergütung festsetzen.
- Die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten, wobei die variablen Vergütungsanteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben sollen. Dieser Zielsetzung entspricht auch die Verlängerung der Frist für die Ausübung von Aktienoptionen auf vier Jahre.
- Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sollen die Aufsichtsräte die Vergütung von Vorständen herabsetzen.
- Für außerordentliche Entwicklungen soll eine Begrenzungsmöglichkeit für variable Bezüge vereinbart werden (Cap).
- Bei Abschluss einer D&O-Versicherung ist ein Selbstbehalt des Vorstandsmitglieds von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der Jahresfestvergütung vorzusehen.
- Vorstandsmitglieder sollen für die Dauer von zwei Jahren nicht in den Aufsichtsrat wechseln können, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mindestens 25 Prozent der Anteile halten.
- Die Hauptversammlung kann über Vorstandsvergütung beraten und nichtbindende Beschlüsse fassen.
Einen Überblick über die Regelungen des VorstAG sowie eine Gegenüberstellung mit denen des DCGK finden Sie im Quarterly II/2009, S. 16 ff. Die neue Vorstandsvergütung ist auch das Schwerpunktthema des Quarterly III/2009, S. 4 ff. Hier finden Sie neben ausführlichen und umfassenden Informationen zu diesem Thema auch ausgewählte Handlungsempfehlungen zur Beurteilung bestehender Vergütungssysteme.
Unsere Sonderpublikation "Auf einen Blick: Die neue Vorstandsvergütung" zeigt Ihnen neben diesen rechtlichen Aspekten der Vergütung Konsequenzen für weitere Dimensionen von Vergütungssystemen auf.