Europäische Privatgesellschaft (EPG)
Die Europäische Gemeinschaft hat sich im Rahmen des "Small Business Act" auf eine gezielte Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen verständigt. Teil dieses Programms ist die Einführung einer europäischen Privatgesellschaft, der „Societas Privata Europaea" (kurz „SPE"). Die Europäische Kommission hat am 25. Juni 2008 einen "Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft" vorgelegt. Ziel ist es, mit der SPE eine Gesellschaftsform unterhalb der SE zur Verfügung zu stellen, die die Bildung von Niederlassungen und die Tätigkeit von kleineren Unternehmen im europäischen Binnenmarkt erleichtert. Darüber hinaus sollte durch die Verabschiedung eines Statuts in Form einer europäischen Verordnung, die unmittelbare innerstaatliche Geltung entfaltet, die Gründung europäischer Privatgesellschaften nach den gleichen Verordnungsbestimmungen in allen Mitgliedstaaten ermöglicht werden.
Basierend auf dem Entwurf lässt sich die SPE charakterisieren als eine Gesellschaftsform
- mit eigener Rechtspersönlichkeit,
- einem Mindestkapital von einem Euro,
- beschränkter Haftung der Anteilseigner,
- einer Wahlmöglichkeit zwischen dualistischem und monistischem Modell,
- ohne öffentlichen Handel der Anteile und
- mit dem Namenszusatz „SPE".
Aufgrund der weitgehenden Gestaltungsfreiheit im Innenverhältnis wird der SPE auch ein Anwendungsbereich als europaweite Konzerngesellschaft zugeschrieben.
Das Europäische Parlament hat dem Entwurf am 10. März 2009 in geänderter Fassung zugestimmt. Die Beratung des Rats der Europäischen Union fand noch nicht statt.
Der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsrat hat am 3./4. Dezember 2009 ebenfalls über den Entwurf beraten und beschlossen, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft weiter überarbeitet werden soll, da über die bestehende Fassung keine Einigung erzielt werden konnte. Umstritten sind insbesondere zwei Punkte: der Sitz der EPG und die Arbeitnehmerbeteiligung. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsrats bliebt es offen, ob die Europäische Privatgesellschaft, wie ursprünglich geplant, von 1. Juli 2010 an auch tatsächlich den Unternehmen zur Verfügung stehen wird.
Weiterführende Informationen zur SPE finden sich im Quarterly III/2008.