Corporate Governance und Offenlegung
Corporate Governance nach dem BilMoG
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben in Zukunft einen Bericht zum rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS) und Risikomanagementsystem in ihrem Lagebericht mit aufzunehmen.
Die bereits nach § 161 AktG verpflichtend abzugebende Entsprechenserklärung zum DCGK ist bei börsennotierten Gesellschaften und bestimmten Aktiengesellschaften nach dem BilMoG Bestandteil des Berichts zur Unternehmensführung, der ebenfalls mit im Lagebericht aufzunehmen oder öffentlich zugänglich zu halten ist.