Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
Corporate Governance nach dem BilMoG
Unabhängigkeit und hinreichende Qualifikation der Mandatsträger sind Voraussetzung um eine ordnungsgemäße Überwachung durch den Aufsichtsrat sicherstellen zu können. Neben den Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualifikation im Aufsichtsrat konkretisiert das BilMoG auch dessen Überwachungsaufgaben. Die bereits durch den Deutschen Corporate Governance Kodex in Tz. 5.3.2 empfohlene Einrichtung eines Prüfungsausschusses wurde ebenfalls vom Gesetzgeber aufgenommen.