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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > 10-Punkte-Programm - BilMoG > Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss  
Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss

 Corporate Governance nach dem BilMoG

Unabhängigkeit und hinreichende Qualifikation der Mandatsträger sind Voraussetzung um eine ordnungsgemäße Überwachung durch den Aufsichtsrat sicherstellen zu können. Neben den Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualifikation im Aufsichtsrat konkretisiert das BilMoG auch dessen Überwachungsaufgaben. Die bereits durch den Deutschen Corporate Governance Kodex in Tz. 5.3.2 empfohlene Einrichtung eines Prüfungsausschusses wurde ebenfalls vom Gesetzgeber aufgenommen.