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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > Public Corporate Governance Kodex  
Public Corporate Governance Kodex

Public Corporate Governance Kodex des Bundes, Juli 2009

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 neue Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes verabschiedet. Wesentliches Novum ist hierbei der sogenannte „Public Corporate Governance Kodex des Bundes". Dieser enthält Standards guter und verantwortungsvoller Leitung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist und die nicht börsennotiert sind. Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) soll das Bewusststein für eine gute Corporate Governance erhöhen und zugleich die Rolle des Bundes als Anteilseigner klarer fassen.

Der neue Public Corporate Governance Kodex wird flankiert von den überarbeiteten Hinweisen für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen und Richtlinien für die Berufung in Geschäftsführungs- und Überwachungsorgane von Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Damit steht nun ein umfassendes Regelwerk für die Unternehmens- und Beteiligungsführung durch die öffentliche Hand zur Verfügung.

Public Corporate Governance Kodizes auf Länder- und Gemeindeebene

Einzelne Bundesländer und Gemeinden haben bereits in den letzten Jahren eigene Kodizes erstellt, die Grundsätze und Standards guter Unternehmensführung und Kontrolle öffentlicher Unternehmen regeln und bei der Steuerung der Beteiligungen helfen sollen. Zuletzt haben im Jahr 2009 die Städte Saarbrücken und Mannheim Kodizes zur Corporate Governance erlassen.

Informationen zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes, einen Überblick über die Kodizes einzelner Gemeinden und Bundesländer sowie weiterführende Informationen zur Verwaltungsmodernisierung und zu den Themenbereichen Bürokratieabbau und Deregulierung erhalten Sie beim Institut für den öffentlichen Sektor e.V. in Berlin.
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Über den Public Corporate Governance Kodex haben wir auch im Audit Committee Quarterly III/2009, S. 23 f. berichtet.