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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > 10-Punkte-Programm - BilMoG  
10-Punkte-Programm - BilMoG

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) seit Mai 2009 in Kraft

Am 29. Mai 2009 trat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) in Kraft (BGBl. I 2009, 1102). Auf Basis des Referentenentwurfs vom 8. November 2007 hatte das Kabinett am 21. Mai 2008 den Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht (redaktionell geänderte Fassung, BT-Drucks. 16/10067). Der Bundesrat (BR-Drucks. 344/08) hatte am 4. Juli 2008 seine Empfehlung hierzu abgegeben, auf die die Bundesregierung in einer Gegenäußerung reagierte. Daraufhin hat der Bundestag am 27. März 2009 die Gesetzesvorlage nach den Empfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/12407) beschlossen. Der Bundesrat hat dieser am 3. April 2009 zugestimmt (BR-Drucks. 270/09).

Wesentliche Regelungen des BilMoG

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist nicht nur die umfangreichste Reform des Handelsbilanzrechts seit 1985 erfolgt, sondern es wurde auch eine Reihe von Bestimmungen ausgebaut und verbessert, die die Corporate Governance, insbesondere der auf den Kapitalmarkt ausgerichteten Unternehmen, betreffen. Dazu gehören Neuerungen hinsichtlich der Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualifikation bei der Besetzung von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss, sowie die weitere Konkretisierung der Überwachungsaufgaben. Im Zentrum der Änderungen steht dabei die Verpflichtung zur Überwachung der Wirksamkeit der Internen Kontrollsysteme und der Abschlussprüfung.

Die Offenlegungspflichten zur Corporate Governance im Rahmen der Finanzberichterstattung werden durch zwei neue Berichtselemente erweitert: eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess im (Konzern-) Lagebericht sowie eine Erklärung zur Unternehmensführung.

Im Wesentlichen beruhen die Änderungen auf europarechtlichen Vorgaben der sogenannten Abschlussprüferrichtlinie (8. gesellschaftsrechtliche Richtlinie) und der Abänderungsrichtlinie (Richtlinie zur Änderung der 4. und 7. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie).

Betroffene Unternehmen

Die neuen Anforderungen des BilMoG betreffen vielfach - aber nicht ausschließlich - kapitalmarktorientierte Unternehmen i.S.d. § 264d HGB. Eine Kapitalmarktorientierung liegt vor, wenn ein Unternehmen Wertpapiere im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG an einem organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 WpHG ausgegeben oder deren Zulassung zum Handel an einem solchen Markt beantragt hat. Je nach konkretem Anwendungsbereich der Einzelvorschrift können somit, neben der Aktiengesellschaft, auch z.B. die KGaA, die GmbH, die GmbH&Co. KG, die Europäische Gesellschaft, die Genossenschaft und die Europäische Genossenschaft von einzelnen Regelungen betroffen sein.

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zur Corporate Governance und Handlungsempfehlungen hierzu finden Sie in unserer Sonderpublikation  "Auf einen Blick: Corporate Governance nach dem BilMoG" in deutscher Sprache und in englischer Sprache (jeweils Stand November 2009).