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Erneut Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet, Juni 2007  
Erneut Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet, Juni 2007

Am 14. Juni 2007 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Plenarsitzung den Deutschen Corporate Governance Kodex erneut aktualisiert.

Laut Pressemitteilung der Cromme-Kommission lag in diesem Jahr der Fokus unter anderem auf Aspekten der Vergütung von Vorstandsmitgliedern. Diese wurde ergänzt um eine Empfehlung zur Einführung eines sogenannten Abfindungs-Caps (Tz. 4.2.3). Durch den Cap soll sichergestellt werden, dass Zahlungen an Vorstandsmitglieder bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Des Weiteren wird dem Aufsichtsrat künftig die Einrichtung eines Nominierungsausschusses empfohlen (Tz. 5.3.3). Dieser Ausschuss soll dem Plenum auf Seiten der Anteilseigner Empfehlungen für geeignete Kandidaten im Aufsichtsrat unterbreiten, die der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden können. Neu eingeführt wurde das Thema Compliance. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden gesetzlichen Pflichtenlage ist der Vorstand zur Einhaltung gesetzlicher sowie unternehmensinterner Vorgaben verpflichtet (Tz. 4.1.3). Hierüber und über die insoweit getroffenen Compliance-Maßnahmen hat der Vorstand den Aufsichtsrat zu informieren (Tz. 3.4). Bedeutsam weist der Kodex dem Prüfungsausschuss in Form einer Empfehlung die Aufgabe zu, sich mit Fragen der Compliance zu befassen (Tz. 5.3.2). Zudem empfiehlt der Kodex, eine Geschäftsordnung für den Vorstand zu statuieren (Tz. 4.2.1 S. 2), in der insbesondere die Ressortzuständigkeit und die Beschlussmehrheit vom Aufsichtsrat geregelt werden soll. Berücksichtigt wurden auch die Einführung und die Auswirkungen der neuen europarechtlichen Gesellschaftsrechtsform, die „Europäische Gesellschaft (SE)", die die Unternehmensführung durch ein einheitliches Leitungsorgan (Verwaltungsrat) ermöglicht.

Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist am 20. Juli 2007 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden und hat seitdem Gültigkeit.