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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > Deutscher Corporate Governance Kodex > Deutscher Corporate Governance Kodex, Februar 2002  
Deutscher Corporate Governance Kodex, Februar 2002

Am 26. Februar 2002 hat die Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet.

Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften; den nicht börsennotierten Gesellschaften wird die Beachtung des Kodex empfohlen.

Der Kodex unterscheidet drei Kategorien von Regelungen: Darstellung des geltenden Rechts (sie spiegeln die gesetzlich zwingenden Regelungen wider); Empfehlungen (durch "Soll" gekennzeichnet) und Anregungen (durch "Sollte" bzw. "Kann" gekennzeichnet).

Nach § 161 AktG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Verhaltensempfehlungen ("Soll") der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (Entsprechenserklärung). Eine Bezugnahme auf die Darstellung der gesetzlichen Teile des Kodex entfällt, da zwingendes Gesetzesrecht ohnehin von den Organen einzuhalten ist. Die Entsprechenserklärung braucht auch keine Aussage zu den Anregungen zu enthalten; von diesen kann ohne eine entsprechende Offenlegung abgewichen werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Februar 2002