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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Europa > Aktionsplan "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union"  
Aktionsplan "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union"

EU-Kommission verabschiedet Aktionsplan zur Corporate Governance, Mai 2003

Am 21. Mai 2003 hat die EU-Kommission ihren Aktionsplan für die kommenden Jahre zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union vorgelegt. Dieser basiert auf dem Abschlussbericht der High Level Group on Company Law Experts vom November 2002 und der vorangegangenen Konsultation, deren Ergebnisse am 21. November 2003 veröffentlicht wurden. Ziel ist es, die verschiedenen Corporate Governance-Aktivitäten in den Mitgliedstaaten zu koordinieren.

Der Aktionsplan umfasst kurzfristige (2003 bis 2005), mittelfristige (2006-2008) und langfristige (ab 2009) Maßnahmen. Zu ersteren gehört u.a. auch die Stärkung der Rolle von unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren und Aufsichtsräten; hierzu hat die EU-Kommission im Herbst 2004 eine Empfehlung erlassen. Weitere Richtlinien und Empfehlungen wurden zur Verantwortlichkeit von Direktoren, zu ihrer Vergütung und zur Stärkung von Aktionärsrechten erlassen.

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus auf der Grundlage des Aktionsplans Beratungsorgane eingesetzt; der Sachverständigenausschuss berät die Kommission bei der Ausarbeitung von Maßnahmen im Bereich der Corporate Governance und des Gesellschaftsrechts in technischen Einzelfragen, während die Treffen des Europäischen Corporate Governance-Forums zur Zusammenarbeit und Konvergenz der nationalen Corporate Governance-Kodizes beitragen sollen.

Der direkte Weg zu den Umsetzungsergebnissen: