Deutscher Corporate Governance Kodex erneut aktualisiert und an die Reformgesetze angepasst, Juni 2005
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 2. Juni 2005 einvernehmlich die Anpassung des Kodex beschlossen. Sie ist damit ihrem Auftrag nachgekommen, den Kodex mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die Änderungen betreffen vor allem die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder. Unter anderem hierzu hatte die EU-Kommission im Februar 2005 eine detaillierte Empfehlung zu den Aufgaben von Aufsichtsräten und deren Ausschüssen vorgelegt. Mit Blick auf diese wurde beispielsweise auch die Empfehlung verankert, wonach der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll (Tz. 5.3.2). Darüber hinaus soll der Wechsel eines ehemaligen Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsratsvorsitz oder in den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses nicht die Regel sein. Eine entsprechende Absicht soll der Hauptversammlung besonders begründet werden (Tz. 5.4.4).
Die Anpassungen im Kodex berücksichtigen auch die gesetzlichen Änderungen der letzten Zeit aus dem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes. Zu den Änderungen im Einzelnen sehen Sie die Pressemitteilung der Kodexkommission sowie Seite 20 im Quarterly II/2005 des Audit Committee Institute.
Die Kodex-Änderungen sind am 20. Juli 2005 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden (Pressemitteilung des BMJ). Die neue Kodexfassung gilt mithin für alle Gesellschaften, die ihre Entsprechenserklärung im Jahr 2005 erst nach dem 20. Juli 2005 abfassen und veröffentlichen.
Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2. Juni 2005