10-Punkte-Programm - KapMuG
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) seit August 2005 in Kraft
Am 20. August 2005 ist das Gesetz zu Schadenersatzklagen von Kapitalanlegern (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG) in Kraft getreten (BGBl. I 2005, S. 2437 ff.). Über die Gesetzesentwürfe haben wir in unserem Quarterly II/2004, S. 16 (Referentenentwurf), sowie im Quarterly IV/2004, S. 21 (Regierungsentwurf), berichtet.
Mit dem hier vorgestellten Musterverfahren soll die Prozesslage für kollektive Haftungsklagen geschädigter Anleger wegen falscher Kapitalmarktinformationen verbessert werden. Damit nahm die Bundesregierung Punkt 2 des Maßnahmenkatalogs zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vom Februar 2003 in Angriff. Indes - durch das KapMuG wurden nur die prozessualen Rahmenbedingungen für eine schärfere Kapitalmarkthaftung geschaffen, nicht jedoch die materiell-rechtlichen Haftungsvorschriften verändert. Hierzu wurde vom Bundesfinanzministerium ein sogenanntes Kapitalinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) vorgestellt, das eine spezifische Außenhaftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformation des Kapitalmarktes festschreiben sollte. Dieses Vorhaben wurde jedoch aufgrund massiver Proteste durch Unternehmens- und Bankenverbände zurückgezogen.