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Knowledge Center > Corporate Governance > Corporate Governance - Deutschland > 10-Punkte-Programm und seine Umsetzung  > 10-Punkte-Programm - BilReG  
10-Punkte-Programm - BilReG

Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) seit Dezember 2004 in Kraft

Am 10. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz - BilReG) in Kraft getreten (BGBl. 2004 I S. 3166 ff.).

Über den Werdegang des Bilanzkontrollgesetzes haben wir ausführlich in unseren Quarterly berichtet. Im Einzelnen: Quarterly IV/2003, S. 14 f. und 20 ff. (Referentenentwurf vom 15. Dezember 2003); Quarterly II/2004, S. 22 (Regierungsentwurf vom 21. April 2004); Quarterly IV/2004, S. 18 (endgültige Fassung).

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wurden zum einen verschiedene bilanzrechtliche EU-Rechtsakte umgesetzt, so z.B. die IAS-Verordnung vom 19. Juli 2002, die Schwellenwertrichtlinie vom 13. Mai 2003, die Modernisierungsrichtlinie vom 18. Juni 2003 sowie ein Teil der Fair-Value-Richtlinie vom 27. September 2001. Zentraler Gegenstand war dabei die Einführung der IAS/IFRS-Rechnungslegung für Konzern- und Einzelabschlüsse. Zudem wurden die Angaben im Anhang und im Lagebericht erweitert sowie die Schwellenwerte für die Erleichterungen und Befreiungen kleinerer und mittelgroßer Unternehmen erhöht.

Zum anderen legt das Gesetz einen weiteren Schwerpunkt auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Hierzu wurde u.a. der Katalog der mit einer Abschlussprüfung vereinbarten Beratungstätigkeiten erheblich eingeschränkt. Konzeptionell wird zwischen Abschlussprüfungen in börsen- und nicht-börsennotierten Unternehmen unterschieden.