10-Punkte-Programm und seine Umsetzung
Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, 10-Punkte-Programm, Februar 2003
Am 25. Februar 2003 haben die Bundesjustizministerin und der Bundesfinanzminister einen konkretisierten Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Anlegerschutzes und des Vertrauens in die Aktienmärkte vorgestellt. Diese Maßnahmen setzen auf Transparenz und Selbstregulierung und sollen das Pflichtbewusstsein derer fördern, die in börsennotierten Gesellschaften unternehmerische Verantwortung tragen.
Seitdem hat die Bundesregierung zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben angestoßen und zum Abschluss gebracht, um die im so genannten 10-Punkte-Programm aufgeführten Maßnahmen umzusetzen: So wurde im Juli 2004 das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) verabschiedet. Im Dezember 2004 traten zudem das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) mit der Einführung eines Rechungslegungs-Enforcements das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sowie im Januar 2005 das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAG) in Kraft. Im August 2005 ist dann das Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsgehältern (VorstOG) in Kraft getreten. Überdies wurden im August bzw. September 2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) verkündet. 2009 folgten schließlich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das im Mai in Kraft trat, und das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), das seit August 2009 in Kraft ist.
Das von der Bundesregierung 2004 geplante Kapitalinformationshaftungsgesetz (KapInHaG) hingegen, wurde bislang nicht verabschiedet. Aufgrund der zahlreichen Proteste zum Diskussionsentwurf vom Oktober 2004, wurde das Vorhaben nicht weiterverfolgt.
Der direkte Weg zu den Gesetzestexten
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Gesetz |
Inhalt |
Anlegerschutz- verbesserungsgesetz (AnSVG) In Kraft seit 30.10.2004 |
- Erweiterung des Anwendungskatalogs vom Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), insbesondere auf beruflich erstellte oder weitergegebene Finanzanalysen
- Erweiterung der Ad-hoc- Veröffentlichungspflicht
- Verschärfung des Insiderhandelsverbots
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Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) In Kraft seit 10.12.2004 |
- Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
- Umsetzung der EU-Verordnung zur Anwendung der IFRS-Anpassung der Schwellenwerte für Rechnungslegung und Publizität
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Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) In Kraft seit 21.12.2004 |
- Rechtsgrundlage für Enforcement der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen
- Zweistufiger Verfahrensansatz (privat-rechtlich organisierte Prüfstelle / BaFin)
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Abschlussprüfer- aufsichtsgesetz (APAG) In Kraft seit 01.01.2005 |
- Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) als neutrales Berufsaufsichtsgremium
- Verschärfung der externen Qualitätskontrolle (Peer Review)
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Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) In Kraft seit 11.08.2005
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- Individualisierte Transparenz der Vorstandsvergütung bei börsennotierten Unternehmen
- "Opt-Out-Möglichkeit" durch Hauptversammlungsbeschluss mit mindestens Dreiviertelmehrheit
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) In Kraft seit 21.08.2005 |
- Prozessrechtliche Bündelung von Schadenersatzklagen in Musterverfahren
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Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) In Kraft seit 28.09.2005 |
- Neuregelung der Organinnenhaftung (Senkung der Schwellenwerte für Klagerecht und Einführung eines Zulassungsverfahrens)
- Einführung eines Freigabeverfahrens zur Beseitigung von Hindernissen bei der Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen
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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) In Kraft seit 29.05.2009 |
- Weitreichende Änderungen und Modernisierung des Bilanzrechts und des Rechts der Abschlussprüfung
- Umsetzung der Abschlussprüfer- und Abänderungsrichtlinie der Europäischen Union
- Erweiterung der Coprorate Governance Anforderungen an Aufsichtsrat und Offenlegung
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Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) In Kraft seit 05.08.2009 |
- Verbesserte Präsenz und Information in der Hauptversammlung
- Erstmalige Kodifizierung der Folgen einer verdeckten Sacheinlage im Aktienrecht
- Maßnahmen gegen missbräuchliche Anfechtungsklagen durch Nachbesserungen am Freigabeverfahren
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