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Corporate Governance - Europa

Die EU-Kommission hat die Bedeutung der Corporate Governance erkannt und diverse Fragestellungen auf ihre Agenda gesetzt. Mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt und den Finanzplatz "Europa" zu stärken, hat sie im Mai 2003 zunächst einen Aktionsplan "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union" vorgelegt, auf dem u.a. die im Juni 2006 verabschiedete Abänderungsrichtlinie oder die am 11. Juli 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären beruht.

Die Harmonisierung der Regelungen im Bereich der Abschlussprüfung liegt ebenfalls im Fokus der Europäischen Kommission. Im Mai 2003 wurde folglich ein Aktionsplan zur Stärkung der Abschlussprüfung in der Europäischen Union vorgestellt; die dortigen Maßnahmen mündeten schlussendlich im Mai 2006 in eine umfassende Abschlussprüferrichtlinie (8. gesellschaftsrechtliche Richtlinie).

Im Jahr 2007 hat die EU-Kommission auch eine Mitteilung über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht (KOM(2007) 394), mit dem Ziel, Verwaltungsaufwendungen zu verringern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Bereich des Gesellschaftsrechts im September 2009 die Richtlinie über die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen erlassen. Die im Juni 2009 erlassene Richtlinie über bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses soll zu einer Vereinfachung im Rahmen der Rechnungslegung führen.