Corporate Governance - Europa
Die EU-Kommission hat die Bedeutung der Corporate Governance erkannt und diverse Fragestellungen auf ihre Agenda gesetzt. Mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt und den Finanzplatz "Europa" zu stärken, hat sie im Mai 2003 zunächst einen Aktionsplan "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union" vorgelegt, auf dem u.a. die im Juni 2006 verabschiedete Abänderungsrichtlinie und die am 11. Juli 2007 in Kraft getretene EU-Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären beruht.
Am 5. April 2011 veröffentlichte die Europäische Kommission das Grünbuch „Europäischer Corporate Governance-Rahmen" und hat damit erneut eine öffentliche Diskussion zur Verbesserung der Corporate Governance in Europa begonnen.
Im Juli 2010 legte die EU-Kommission ein Grünbuch zur Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik vor, durch das eine öffentliche Konsultation über mögliche Methoden für eine bessere Unternehmensführung und -überwachung in Finanzinstituten sowie über Vergütungspolitiken angestoßen werden sollte.
Am 14. Dezember 2010 trat die Richtlinie 2010/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rats in Kraft (CRD III). Die Richtlinie erging zur Änderung der Richtlinie 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen und die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Vergütungspolitik bei Finanzinstituten. Ziel der Richtlinie ist, die Offenlegungspflichten und die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen im Bankensektor zu verschärfen. Ferner sollen die Vergütungssysteme der Banken so ausgestaltet werden, dass eine übermäßige Risikobereitschaft weder gefördert noch belohnt wird.
Die Harmonisierung der Regelungen im Bereich der Abschlussprüfung liegt ebenfalls im Fokus der Europäischen Kommission. Im Mai 2003 wurde folglich ein Aktionsplan zur Stärkung der Abschlussprüfung in der Europäischen Union vorgestellt; die dortigen Maßnahmen mündeten im Mai 2006 in eine umfassende Abschlussprüferrichtlinie (8. gesellschaftsrechtliche Richtlinie).
Am 13. Oktober 2010 legte die EU-Kommission mit ihrem Grünbuch zur Abschlussprüfung Reformvorschläge zur Abschlussprüfung vor und leitete eine öffentliche Konsultation hierzu ein. Das Konsultationsverfahren zum Grünbuch, an dem sich alle europäischen Stakeholder beteiligen konnten, endete am 8.12.2010.
Im Jahr 2007 hat die EU-Kommission auch eine Mitteilung über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht (KOM(2007) 394), mit dem Ziel, Verwaltungsaufwendungen zu verringern. Die im Juni 2009 erlassene Richtlinie über bestimmte Angabepflichten mittlerer Gesellschaften sowie die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses soll zu einer Vereinfachung im Rahmen der Rechnungslegung führen. Im Bereich des Gesellschaftsrechts wurde im September 2009 die Richtlinie über die Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen erlassen.