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Corporate Governance - Deutschland

Mit dem Erlass des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Mai 1998 ist in Deutschland die Corporate Governance-Diskussion in Bewegung gekommen. Maßnahmen zur Verbesserung der Corporate Governance-Strukturen wurden durch die Regierungskommission „Corporate Governance" in ihrem Abschlussbericht empfohlen und mit dem sogenannten „10-Punkte-Programm" in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Auf Grundlage dieses Kataloges wurden Gesetze wie das UMAG, das KapMuG, das VorstOG, das BilReG, das BilKoG und das ARUG erlassen. Die Gesetze dienen der Weiterentwicklung und Konkretisierung des gesetzlichen Rahmens gesellschaftsrechtlicher Strukturen und der Rechte und Pflichten von Aufsichtsrat, Vorstand und Gesellschaftern.

Auch das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) enthält eine Reihe von Bestimmungen, welche die Corporate Governance, insbesondere - aber nicht ausschließlich - der auf den Kapitalmarkt ausgerichteten Unternehmen, weiter ausbauen und verbessern sollen. Die Besetzung und Aufgaben des Aufsichtsrats und seines Prüfungsausschusses sind mit diesem Gesetz deutschland- und europaweit in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt.

Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), das am 5. August 2009 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber neue Anforderungen an die Ausgestaltung insbesondere der erfolgsabhängigen Vergütung auf Vorstandsebene gestellt. Damit hat er den Aufsichtsrat als Gremium in die Pflicht genommen und eine Befassung mit der genauen Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme notwendig gemacht.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen, wurde von der Bundesministerin der Justiz 2001 die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eingesetzt. Bereits im Februar 2002 wurde erstmals der für börsennotierte Gesellschaften nicht rechtsverbindliche Deutsche Corporate Governance Kode(DCGK) veröffentlicht und zuletzt im Mai 2010 aktualisiert. Für Familienunternehmen legt der im Jahr 2004 veröffentlichte - und im Juni 2010 überarbeitete - Governance Kodex für Familienunternehmen Leitlinien verantwortungsvoller Unternehmensführun fest. Seit 2005 existiert zudem ein eigener Kodex für Asset Management Gesellschaften, der die spezifischen Anforderungen an diese Gesellschaften besser abbilden soll. Im Juli 2009 hat die Bundesregierung auch einen Public Corporate Governance Kodex (PCGK)  erlassen, der Standards guter Unternehmensführung für nicht börsennotierte, privatrechtliche Gesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes, setzt.

Hierüber und über andere Corporate Governance-Themen können Sie sich ausführlich auf unseren Webseiten informieren.