Verordnung zur Anwendung von IAS in der EU
IAS-Verordnung 2002
Als Auftakt zur Rechnungslegung nach International Accounting Standards (IAS) auf europäischer Ebene hatte EU-Kommissar Monti bereits 1995 die sogenannte "Neue Strategie in der Rechnungslegungsharmonisierung" ins Leben gerufen. Anfang 2001 unterbreitete die Europäische Kommission dem EU-Parlament einen Vorschlag für eine EU-Verordnung betreffend die Anwendung internationaler Bilanzierungsregeln (KOM (2001) 80 - 2001/004 (COD)).
Dieser Vorschlag wurde dem Ausschuss für Recht und Binnenmarkt als federführendem Ausschuss sowie dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung als mitberatend befasstem Ausschuss vorgelegt. Nach positiven Voten wurde der Vorschlag am 12. März 2002 vom Europäischen Parlament mit der überwältigenden Mehrheit von 492 Ja-Stimmen gegenüber 5 Nein-Stimmen und 29 Enthaltungen angenommen und am 19. Juli 2002 als EU-Verordnung vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU erlassen. Eine Verordnung steht rechtlich über einer EU-Richtlinie und bedarf daher keiner expliziten Umsetzung in nationales Recht.
EU verabschiedet am 9. April 2008 überarbeitete IAS-Verordnung
Der Rat der Europäischen Union hat am 9. April 2008 die überarbeitete Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Die Neufassung der IAS-Verordnung führt zu einem veränderten Anerkennungsverfahren für neue IFRS durch die EU. Als Konsequenz aus der Komitologiereform aus dem Jahre 2006 wurden die Rechte des Europäischen Parlaments im Übernahmeprozess (Endorsement) erweitert. In dem künftig geltenden so genannten "Regelungsverfahren mit Kontrolle" hat das EU-Parlament nun die Möglichkeit, vorgelegte IFRS inhaltlich zu beeinflussen oder abzulehnen, während es bisher der EU-Kommission lediglich beratend zur Seite stand. Für den Endorsement-Prozess und somit für die bilanzierenden Unternehmen bedeutet dies eine zusätzliche Unsicherheit hinsichtlich des Zeitpunktes der Übernahme neuer IFRS sowie die Möglichkeit der Ablehnung neuer IFRS durch das EU-Parlament.
Die überarbeitete Verordnung ist auf der Homepage der EU abrufbar.
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