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Neue Berichtspflicht über länderbezogene Ertragsteuerinformationen - Prüfpflicht des Aufsichtsrats (2023)

Neue Berichtspflicht über länderbezogene Ertragsteuerinformationen - Prüfpflicht des Aufsichtsrats (2023)

Am 22. Juni 2023 ist das Gesetz zur Umsetzung der »Country-by-Country-Reporting-Richtlinie« in deutsches Recht in Kraft getreten. In der EU tätige umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne sollen in Zukunft jährlich einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht erstellen müssen.

Ziel ist, Transparenz darüber herzustellen, inwieweit diese Unternehmen und Konzerne – aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten und weiteren Steuerhoheitsgebieten – Ertragsteuer zahlen. Die Transparenz soll eine informierte öffentliche Debatte darüber ermöglichen, ob die Unternehmen durch Steuerzahlungen ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind und Gewinne erwirtschaften. Durch die verbesserte Information der Stakeholder über die Besteuerung soll die Verantwortung der Unternehmen für das Allgemeinwohl gefördert und das Vertrauen der Bürger in die Fairness der nationalen Steuersysteme gestärkt werden.

Auf den Aufsichtsrat kommen durch die neue Berichterstattungspflicht neue Aufgaben zu. Im Vergleich zum Referentenentwurf vom September 2022 enthielt der Regierungsentwurf nur wenige Änderungen:

Erleichterungen gelten nun nicht nur für CRR-Kreditinstitute, sondern auch für Große Wertpapierinstitute;

die Vorgaben zum Inhalt des Berichts wurden nachgeschärft;

EWR-Vertragsstaaten werden teilweise mit EU-Mitgliedstaaten gleichgesetzt.